Unser Whistleblower-System
Transparenz, Integrität und die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften sind grundlegende Prinzipien, die die Unternehmenskultur von Losch Luxembourg prägen. Verantwortung und Ethik leiten unser tägliches Handeln und bestimmen die Art und Weise, wie wir unsere Geschäftstätigkeiten ausüben.
Um diese Werte zu wahren und unseren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, ist es entscheidend, Verhaltensweisen, die gegen Gesetze, ethische Grundsätze oder interne Richtlinien verstoßen könnten, frühzeitig zu erkennen. Zu diesem Zweck wurde das Hinweisgebersystem eingerichtet. Es ermöglicht, potenzielle Verstöße oder unangemessenes Verhalten sicher und vertraulich zu melden, damit diese eingehend geprüft werden können.
Dieses System trägt aktiv zur Risikoprävention und zur Förderung einer verantwortungsvollen Unternehmenskultur bei. Es kann insbesondere genutzt werden, um Verstöße oder Fehlverhalten in folgenden Bereichen zu melden:
- Korruption und unzulässige Einflussnahme
- Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung
- Wettbewerbsrecht
- Umweltschutz
- Datenschutz und Informationssicherheit
- Öffentliches Auftragswesen
- Vielfalt und Inklusion
- Menschenrechte und Bekämpfung von Zwangsarbeit
Was kann gemeldet werden
Gemäß dem Gesetz vom 16. Mai 2023 über den Schutz von Personen, die Verstöße gegen nationales oder europäisches Recht melden, kann jede Person, die im beruflichen Kontext Kenntnis von einem Verstoß oder Fehlverhalten erhält, das in den Anwendungsbereich dieser Gesetzgebung fällt, eine Meldung abgeben.
Damit eine wirksame Bearbeitung möglich ist, sollte die Meldung so präzise wie möglich sein und – soweit vorhanden – folgende Informationen enthalten:
Meldewege
Meldungen können über folgende Kanäle eingereicht werden:
-
Postweg oder persönliches Gespräch
Losch Luxembourg – Hinweisgebersystem
40 allée Louis Ackermann - L- 1897 KockelscheuerFür die Vereinbarung eines persönlichen Gesprächs ist eine Terminvereinbarung über die dafür vorgesehene E-Mail-Adresse erforderlich.
Bearbeitung von Meldungen
Jede Meldung wird sorgfältig, unparteiisch und mit der gebotenen Sorgfalt geprüft.
Hinweisgeber erhalten:
Falls für die Untersuchung des Sachverhalts erforderlich, können zusätzliche Informationen angefordert werden.
Vertraulichkeit und Schutz von Hinweisgebern
Die Identität des Hinweisgebers sowie alle im Rahmen der Meldung übermittelten Informationen werden streng vertraulich behandelt. Nur befugte Personen haben Zugang zu den Daten, die für die Prüfung und Bearbeitung des Falls erforderlich sind.
Jegliche Form von Vergeltungsmaßnahmen – wie Kündigung, Herabstufung, Disziplinarmaßnahmen oder andere nachteilige Maßnahmen im Zusammenhang mit einer in gutem Glauben abgegebenen Meldung – ist ausdrücklich verboten.
Darüber hinaus gilt für jede betroffene Person die Unschuldsvermutung, bis die gemeldeten Tatsachen nachgewiesen wurden.
Verantwortungsvolle Nutzung des Hinweisgebersystems
Das Hinweisgebersystem ist verantwortungsvoll und nach bestem Wissen und Gewissen zu nutzen. Vorsätzlich falsche, irreführende oder böswillige Meldungen sind nicht zulässig und können die nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorgesehenen Konsequenzen nach sich ziehen.